Ein Zahn gilt als retiniert, wenn er nur teilweise oder gar nicht aus dem Kieferknochen in die Mundhöhle durchbrechen kann. Äußerlich lässt sich das daran erkennen, dass man den Zahn im Mund nicht, oder nur zum Teil sieht. Besonders häufig kommt das bei Weisheitszähnen oder den oberen Eckzähnen vor.

Ursache für eine Zahnretention ist in den meisten Fällen Platzmangel. Gelegentlich sind auch Tumore, Infektionen, Zahnverwachsungen oder posttraumatische Zustände der Auslöser.

Da retinierte Zähne krankhafte Begleiterscheinungen mit sich bringen können, muss eine gründliche Untersuchung durchgeführt werden.

Eine Folge kann zum Beispiel sein, dass sich Zysten an diesen Zähnen bilden. Es könnte auch ein anderer Zahn durch den retinierten beeinträchtigt werden. Dadurch entstehen unästhetische Zahnverschiebungen. Darüber hinaus treten in manchen Fällen akute Infektionen auf. Diese äußern sich beispielsweise durch Schmerzen, Rötungen, Schwellungen oder Schluckbeschwerden im Mundbereich. Auch Entzündungen des Zahnnervs können entstehen. Die Infektionen gehören unbedingt zahnärztlich behandelt. (z.B. mit Spülungen oder Drainagen).

Im Rahmen der kieferorthopädischen Therapie kann es notwendig sein, den retinierten Zahn entweder operativ freizulegen und mit einem angeklebten Kettchen einzugliedern oder ganz zu entfernen.

Verlagerte Zähne müssen entfernt werden, wenn…

  • sie bei Zahnregulierungen im Weg sind, häufig besteht ein Platzmangel.
  • die Gefahr einer Zystenbildung besteht.
  • benachbarte Zähne durch Karies oder Wurzelresorption geschädigt werden.
  • die umliegende Schleimhaut und Knochen entzündet werden.
  • die Nachbarzähne verschoben werden.
  • sie bei Prothesen Druckstellen verursachen.